Ungefährlicher Abfall (Polystyrol, EPS/Styropor) – Nur mit Vorabnachweis Container

EPS/Styropor Platten können NUR mit einem Vorabnachweis als nicht gefährlicher Abfall entsorgt werden.

XPS-Platten sind als „nicht gefährlicher Abfall“ nach AWG unter der SN 57108 zu entsorgen.

Handhabung und Übernahmebedingungen:
– Sortenreine Trennung schon an der Anfallstelle (z.B. Baustelle)
– Mörtel, Putz, Netze oder sonstige Verunreinigungen sind zu entfernen

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass genügend Platz bei der Containeraufstellung vorhanden ist. Wir liefern den Container mit einem LKW.

Aufstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Benötigter Platz:
Durchfahrtshöhe: 4,20 m
Durchfahrtsbreite: 3 m
Abstellfläche beim 8 m³ bis 10 m³ Container: Länge: 5m, Breite: 3,5m
Abstellfläche beim 30 m³ Container: Länge: 10m, Breite: 5m

Ein harter und sicherer Untergrund ist ebenfalls eine Voraussetzung für das sichere Aufstellen und Abtransportieren eines Containers. Im Falle, dass Sie nicht ausreichend Fläche haben und den Container auf einer öffentlichen Fläche aufstellen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Aufstellgenehmigung der Gemeinde.

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und professionelle Lieferung und Abholung des bestellten Containers. Idealerweise sind Sie persönlich vor Ort bei der Aufstellung des Containers.

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