Gefährlicher Abfall (Asbestzement) Container

Asbestzement muss am Anfallsort unter Einhaltung des ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetzes demontiert und sortenrein gesammelt werden. Des Weiteren muss es an der Anfallstelle in gekennzeichneten Big Bag’s verpackt und gelagert werden, und auch verpackt angeliefert werden. Auch Kleinstmengen dürfen NICHT in den Gewerbeabfall

Was darf in den Eternit & Asbestzement Container entsorgt werden?
Asbestzement
Asbest Beläge
Eternitplatten bestehend aus Asbest
Asbestzementrohre
Asbestschnüre

Was darf Nicht in den Eternit & Asbestzement Container hinein?
Spraydosen
Chemikalien
Kunststoffe
Altöl, Säuren etc.
Sperrmüll
Gipskartonplatten

Wir empfehlen Ihnen darauf zu achten, dass genügend Platz bei der Containeraufstellung vorhanden ist. Wir liefern den Container mit einem LKW.

Aufstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Benötigter Platz:
Durchfahrtshöhe: 4,20 m
Durchfahrtsbreite: 3 m

Abstellfläche beim 8 m³ bis 10 m³ Container: Länge: 5m, Breite: 3,5m
Abstellfläche beim 30 m³ Container: Länge: 10m, Breite: 5m

Ein harter und sicherer Untergrund ist ebenfalls eine Voraussetzung für das sichere Aufstellen und Abtransportieren eines Containers. Im Falle, dass Sie nicht ausreichend Fläche haben und den Container auf einer öffentlichen Fläche aufstellen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Aufstellgenehmigung der Gemeinde.

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und professionelle Lieferung und Abholung des bestellten Containers. Idealerweise sind Sie persönlich vor Ort bei der Aufstellung des Containers.

Mehr Informationen zum Asbestzement finden Sie hier:
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/Leitfaden-Umgang-mit-Asbestzement-2014.pdf

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